26. März 2020

Da auch Geburtstagsfeiern Ansammlungen von mehr als zwei Personen sind, müssen wir die von heute auf übermorgen verschobene Festlichkeit entfallen lassen. Laut Grundgesetz sind Personen auch jene Familienmitglieder, die nicht unter einem Dach wohnen, was davon unabhängig gilt, ob sie tatsächlich unterm Dach wohnen oder Parterre oder Einlieger sind. Man kann freilich anrufen, denn CoVid, so das Bundesamt für drahtlose Telefonie, wird nicht per Handy übertragen. Mit dem Feinstaub dagegen soll es klappen, hörte ich. Am Morgen erstmals Abstandsschlange beim Bäcker, drinnen Arbeitsteilung: eine Frau an der Kasse, eine wirft die Backwaren in die Tüten und Beutel. Zum Zeitungsstand darf ich ohne Einkaufswagen, vor mir ein altes Paar, welches die Notwendigkeit separater Einkaufswagen nicht verstehen will: sie dienen der einfachen Zählung: wer keinen mehr bekommt, muss warten. Denn mehr als 200 dürfen nicht rein. Corona-Mathematik mit viel Sinn.


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